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Abnahme der Rettungsfähigkeit

Wer für die Sicherheit von Menschen am Wasser verantwortlich ist, muss regelmäsig seine "Rettungsfähigkeit" nachweisenen. Das betrifft vor allem Sportlehrkräfte, Übungsleiter und Bäderpersonal. Wir bieten in regelmäsigen Abständen, außerhalb der Schleswig-Holsteiner Ferien, Abnahmen zur Rettungsfähigkeit an. Die jeweils geforderte Grundausbildung (Rettungsschwimmabzeichen) setzen wir voraus.

Geprüft werden kann für Lehrkräfte gemäß Runderlass "Lernen am anderen Ort" des Ministeriums für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein vom 19. Mai 2006 – III 422,

ODER für Bäderpersonal und Übungsleiter, für das Hallenbad Pinneberg, gemäß Regel 94.05 „Verkehrssicherungs,- Aufsichts- und Organisationspflichten in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V.(DGfdB).

Ein aktueller Erste-Hilfe-Kurs oder -Training muss separat nachgewiesen werden.

Wenn du dich für die Abnahme der Rettungsfähigkeit anmelden möchtest, findest du unten unser Angebot.

Wir freuen uns auf dich.

 

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